Unsere Fachgebiete

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Testamentsgestaltung

Ein richtig und sinnvoll formuliertes Testament vermeidet späteren Streit unter den Erben und sichert vor allem, dass der letzte Wille des Testierenden auch tatsächlich zum Tragen kommt. Auch hier sollten die Absicherung der nächsten Angehörigen, insbesondere des Ehegatten, und die steuerlichen Aspekte im Vordergrund stehen.
Erbrechtauseinandersetzung

Rechte und Pflichten der Miterben stehen bei dieser Problematik im Vordergrund. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die konftliktlösende, kosten- und steuersparende Behandlung der Fälle gelegt. Streitige Auseinandersetzungen bis hin zur zwangsweisen Versilberung des Nachlasses müssen möglichst vermieden werden.
Erbschaftssteuer

Bei der Nachlassplanung sollte das Thema Erbschaftssteuern stets Beachtung finden. Eine Steueroptimierung kann bei- spielsweise durch eine entsprechende Testamentsgestaltung erfolgen. Aber auch im Erbfall übernehmen wir die Erbschafts- steuererklärung und sämtliche Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Vorweggenommene Erbfolge

Lebzeitige Vermögensübertragungen vermeiden spätere streitige Erbauseinandersetzungen, dienen der Absicherung und Versorgung der Zuwendenden, sorgen für den Familienfrieden und können nicht zuletzt steuersparend sein durch Ausnutzung von Freibeträgen.
Pflichtteilsrecht

Die Interessenwahrnehmung im Pflichtteilsrecht erfasst die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Die Problematik des Pflichtteilsrechts ist natürlich auch bei der Testamentsgestaltung und bei lebzeitigen Zuwendungen zu beachten.
Testamentsvollstreckung

Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers besteht im Wesentlichen darin, die vom Erblasser mit seinem letzten Willen verfolgten Ziele zu erreichen. Sowohl bei der Festlegung des Aufgabenkreises des Testamentsvollstreckers als auch bei dessen Tätigkeit ist darauf zu achten, das Streitpotenzial gering zu halten.



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